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Verkehrsschau in der Gemeinde Finsing - Ergebnisse
Die am 24.09.2003 in der Gemeinde Finsing durchgeführte
Verkehrsschau ergibt Folgendes:
Finsing
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Antrag auf
Errichtung eines privaten Verkehrsspiegels beim Grundstück Geltinger
Straße 2: Keine Einwendungen.
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Leitplanke Brücke
Hofener Straße: Anbringung einer durchgehenden Leitplanke oder
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h.
Neufinsing
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Erlenweg -
Probleme durch parkende Fahrzeuge: Straßenbereich ist teilweise durch
LKW und Kleintransporter zugestellt, so dass die Zufahrt zu den
Grundstücken behindert wird. Ein Parkverbot ist zulässig und liegt im
Ermessen der Gemeinde. Die Gemeinde wird zunächst die Halter
anschreiben.
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Antrag auf
Parkverbot "Am Bürgel": Die Zufahrt zu den Grundstücken wird teilweise
durch parkende LKW blockiert, die Anlieger wünschen die Anbringung von
Parkverbotsschildern. Ein Parkverbot ist zulässig und liegt im
Ermessen der Gemeinde. Die Gemeinde wird zunächst die Halter
anschreiben.
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Markierung
Seitenstreifen Buchenweg: Vom Elternbeirat der Schule Finsing und der
Neufinsinger Kindergärten liegt ein Antrag auf Markierung eines
Seitenstreifens für den Bereich Buchenweg vor, den Schulkinder und
Kindergartenkinder benutzen können. Die Behördenvertreter weisen
darauf hin, dass eine farbliche Markierung als Abtrennung zwischen
Fahrbahn und Fußgängerbereich nicht ausreicht. Es müssen zusätzlich
Schilder aufgestellt bzw. Fußgängersymbole auf der Fahrbahn angebracht
werden, um auf den Fußgängerbereich hinzuweisen ... Im Hinblick
darauf, dass es sich um eine Zone 30 handelt, kann die Gemeinde den
derzeitigen Zustand belassen.
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Gehweg ED 11
(Hauptstraße); Freigabe für Radfahrer: Gemeinderätin Fuß hat in der
letzten Sitzung den Antrag gestellt, ob der Gehweg an der Hauptstraße
im Ortsbereich Neufinsing für Radfahrer freigegeben werden kann. Es
wird darauf hingewiesen, dass Kinder bis zum 8. Lebensjahr die
Gehsteige auch zum Radfahren benutzen müssen und bis zum 10.
Lebensjahr benutzen dürfen. Somit müssen sämtliche Kinder bis zur
vierten Klasse auf dem Schulweg die Kreisstraße ED 11 im Bereich des
Föhrenwegs nicht queren. Für die älteren Schüler ist eine Querung
zumutbar. Nach der Richtlinie für Radwege ist es nur in Ausnahmefällen
und auf kurzen Stücken gestattet, Gehsteige offiziell für Radfahrer
freizugeben. Diese Freigabe wird vom Landratsamt, Polizei und
Straßenmeisterei in diesem Fall nicht in Aussicht gestellt.
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Gewerbepark
Lüßwiesen, Probleme mit parkenden Fahrzeugen: Hier wird das Parken von
Fahrzeugen im Bereich "Am Isarkanal 14 bis 18" bemängelt. In diesem
Straßenabschnitt wird auf einer Fahrbahnseite teilweise auf einer
Länge von ca. 100 m durchgehend geparkt. Ein Ausweichen auf diesem
Teilbereich ist fast nicht möglich, mehrmals haben bereits größere LKW
bei Lieferungen an die Gewerbebetriebe Probleme bekommen. Es wird
vorgeschlagen, die betroffenen Grundstücksanlieger durch die Gemeinde
anzuschreiben. Sollten sich die parkenden Kraftfahrzeuge nicht
reduzieren, solle der Gemeinderat über ein (beidseitiges) Parkverbot
nachdenken.
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Gewerbepark
Lüßwiesen, Standort für eine Infotafel: Die Anbringung einer Infotafel
direkt an der Abzweigung "Am Isarkanal" von der Staatsstraße 2082 ist
nicht möglich. Es wird empfohlen, die Infotafel kurz nach der ersten
Grundstückseinfahrt im Grünstreifen aufzustellen. Die Straßenmeisterei
erklärt sich jedoch bereit, einen Wegweiser anzubringen, auf dem das
Symbol Gewerbegebiet sowie der Name Gewerbegebiet und die
Richtungspfeile vorhanden sind. Weiterhin sollen an der Kreuzung
Staatsstraße 2082 und ED 11 bei zwei Wegweisern entsprechende
Hinweisschilder auf das Gewerbegebiet angebracht werden.
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Einmündung
Kirchenweg/St 2082, kreuzende Radfahrer: Gemeinderat Hagn hat in einer
der letzten Sitzungen darauf hingewiesen, dass hier Probleme mit
kreuzenden Radfahrern auftreten. Eine andere Beschilderung ist
allerdings nicht möglich. Um künftige Unfälle zu vermeiden, ist darauf
zu achten, den gesamten Bereich gründlich auszuschneiden, um eine
bessere Sichtmöglichkeit zu gewährleisten.
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Parken im Bereich
der Metzgerei Geyer: Bei der Gemeinde Finsing gehen laufend
Beschwerden ein, dass größere LKW auf dem Gehweg parken und Fußgänger
gezwungen sind, auf die St 2082 auszuweichen. Es gibt keine
Möglichkeit, durch bauliche Umgestaltung das Parken auf dem Gehweg zu
verhindern, da die Gehsteigsbreite hierfür zu gering ist ... Abhilfe
kann lediglich durch ein Parkverbot geschaffen werden.
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Staatsstraße 2082
- Informationsschild für Ortsplan: Es bestehen keine Einwendungen
gegen das Anbringen von Hinweisschildern mit Entfernungsangabe zur
Informationstafel mit Ortsplan in der Nähe des Rathauses. Die Schilder
werden aus Richtung Neuching und Pliening kommend aufgestellt.
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Verkehrsspiegel
Neubruch/Am Vorfluter: Aufgrund des geringen Verkehraufkommens wird
keine zwingende Notwendigkeit gesehen. Eine endgültige Entscheidung
ist vom Gemeinderat zu treffen.
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Kreuzungsbereich
Eicherloher Straße/Almweg/Hasenweg: In diesem Bereich haben sich
bereits mehrere Unfälle ereignet. Die Unfallhäufigkeit könne durch
Anbringung von Stoppschildern und entsprechende Vorankündigungen
vermindert werden.
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Einmündung
Hasenweg/Kirchenweg: Bei der Einfahrt vom Hasenweg in den Kirchenweg
wird die Sicht auf jeder Seite durch eine Esche beeinträchtigt. Die
Bäume sollten aus Gründen der Verkehrssicherheit entfernt werden. In
Fahrtrichtung Eicherloh ist vor der Einmündung die zulässige
Höchstgeschwindigkeit 60 km/h aufgehoben, ca. 20 Meter nach der
Einmündung des Hasenwegs ist die Geschwindigkeitsbegrenzung 80 km/h
vorhanden. Das Schild "60 Ende" sollte entfernt werden.
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Verkehrsspiegel
"An der Dorfen/Eicherloher Straße": Verkehrsspiegel beschlagen in den
Wintermonaten regelmäßig und bringen daher nur bei sommerlichen
Witterungsbedingungen den gewünschten Erfolg. Der Kreuzungsbereich
sollte gründlich ausgeschnitten werden, um die Sicht zu verbessern.
Eicherloh,
Finsingermoos, Brennermühle
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Parkende
Fahrzeuge im Bereich Finsinger Straße 7 bis 11: Es sind keine
verkehrsrechtlichen Maßnahmen notwendig.
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Verkehrsspiegel
Eichenstraße/Torfstraße: Keine Einwendungen gegen die Errichtung von
Verkehrsspiegeln. Die Entscheidung ist vom Gemeinderat zu treffen.
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Bushaltestelle
Kreuzung Eicherloh/Torfstraße/Park: Die Zahl der Nutzer hat sich von
vier auf ca. 15 Schüler erhöht, eine Verlegung in die Großsenderstraße
ist weiterhin nicht möglich, der befestigte Bereich ist zu klein. Es
wird empfohlen, den Haltestellenbereich zu vergrößern.
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Zone 30
Eichenstraße/Überrheinerweg: Es liegt ein Antrag auf Ausweisung als
Zone 30 vor. Die baulichen Voraussetzungen für diese
Zonengeschwindigkeitsbegrenzung sind gegeben, die Entscheidung ist vom
Gemeinderat zu treffen. Die Entscheidung wird zunächst zurückgestellt.
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Antrag auf
Errichtung einer Spielstraße "Am Park": Ca. 15 Anlieger haben einen
Antrag unterzeichnet, der die Ausweisung der Straße "Am Park" als
Spielstraße beinhaltet. Bei der Straße "Am Park" handelt es sich um
eine Sackgasse mit ca. zehn Wohnhäusern, die lediglich von Anliegern
genutzt wird. Von den Vertretern der Fachbehörden wird die Ausweisung
der Straße "Am Park" als Spielstraße nicht für notwendig erachtet. Die
Straßenführung ermöglicht keine großen Geschwindigkeiten und im
Straßenraum ist kein einziger Parkplatz ausgewiesen.
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Gewichtsbeschränkung Brennermühlstraße: Eine Gewichtsbeschränkung in
diesem Fall ist nicht sinnvoll, da die Straßenschäden unter anderem
auch durch schwere landwirtschaftliche Fahrzeuge verursacht wird, für
die eine Ausnahme von der Gewichtsbeschränkung zuzulassen wäre.
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Sichtprobleme
Einmündung Birkhahnweg/An der Dorfen: Es sind keine
verkehrsrechtlichen Maßnahmen erforderlich, das Sichtdreieck ist von
den Grundstücksanliegern freizuhalten.
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